Auffrischungsschulung für Luftsicherheitsbeauftragte gem. §3 LuftSiSchulV i.V.m. Ziffer 11.4.3 der DVO (EU) 2015/1998

Das Seminar richtet sich an die Verantwortlichen für Luftsicherheit (Luftsicherheitsbeauftragte, Stellvertreter, NL-Verantwortliche) bei Reglementierten Beauftragten, Bekannten Versendern, zugelassenen Transporteuren, Reglementierten Lieferanten, Bekannten Lieferanten, Luftfahrtunternehmen und Flughäfen.

Teilnahmevoraussetzungen: 

Vorlage Ihrer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG.
Eine innerhalb der letzten 5 Jahre absolvierte Schulung für Sicherheitspersonal.
Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. (alternativ: oder) Reisepasses.

Die Seminarinhalte basieren auf einem durch eine Luftsicherheitsbehörde genehmigten Schulungsprogramm.

Durch die Novellierung und Inkraftsetzung der neuen Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) haben sich neue Vorgaben für die Schulungskategorien ergeben.
Auch wenn die Verordnung für einige Schulungen Übergangsfristen bis 2025 vorsieht, sind die Luftsicherheitsbehörden bei den Fortbildungen für Ausbilder und Luftsicherheitsbeauftragte zu involvieren.
Im Rahmen dieser Konsultation wurde entschieden, dass die Fortbildung für Luftsicherheitsbeauftragten in diesem Jahr bereits einen höheren Stundenansatz haben sollte.
Der von der Luftsicherheitsbehörde genehmigte Syllabus sieht daher 9 UE (Unterrichtseinheiten) für diese Schulung vor.

Wesentliche Seminarinhalte:

  • Änderung der gesetzlichen Grundlagen
  • Aktuelle Zwischenfälle im Luftverkehr
  • Sicherheitskultur im Luftfahrtsektor

Seminardauer:

09:00 – 17:00 Uhr

Seminargebühren pro Teilnehmer:

553,35 € (inkl. 19% MwSt.)
465,00 € (Netto)

Die Seminargebühren beinhalten Seminarunterlagen, Getränke und Seminarverpflegung, sowie die Gestellung eines Parkplatzes.

Referent: Maik Schneider

 

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